Gremien sind die Selbstverwaltungsorgane der Hochschule

Eine öffentliche Hochschule wird nicht „von oben herab“ organisiert! Abgesehen von wenigen Ausnahmen werden alle Entscheidungen in Gremien getroffen, die die betroffenen Gruppen repräsentieren.

Prinzipiell kann dabei in vier Bereiche unterschieden werden:

Studentische Selbstverwaltung

Gremien, die nur aus Studierenden bestehen
(StuPa, AStA & Fachschaftsräte).

Akademische Selbstverwaltung

Gremien, bestehend aus: Studierenden, Professor*innen und Mitarbeiter*innen (Präsidium, Senat, Dekanat, Fachbereichsräte und Prüfungsausschüsse)
Es gibt Gremien auf Fachbereichsebene.

Hier geht es zum Beispiel um:
Studieninhalte und -organisation
Berufung von Professor *innen
Errichtung und Aktualisierung von Studiengängen

Und Gremien auf Hochschulebene.

Hier geht es zum Beispiel um:
Entscheidungen, die alle Studiengänge und Fachbereiche
betreffen (juristisch, finanziell, personell, etc.)
Strategische Ausrichtung der Hochschule
Rahmenbedingungen für die Fachbereiche

Gremienstruktur

Gremien der studentischen Selbstverwaltung

Die Studierenden sind die zahlenmäßig größte Gruppierung der Hochschule. Die studentische Selbstbestimmung ist im Hessischen Hochschulgesetzt (HHG) verankert – dies ermöglicht es uns auf vielfältige Weise die Hochschule mitzugestalten und unsere Interessen durchzusetzen.

Das Studierendenparlament (StuPa) ist das höchste Beschlussfassende Organ aller eingeschriebenen Studierenden unserer Hochschule (also der verfassten Studierendenschaft). Es gibt 25 Sitze für studentische Parlamentarier*innen, die von den Studierenden gewählt werden. Die Wahlen finden im Wintersemester gemeinsam mit den Wahlen für die Hochschulgremien (Senat, Fachbereichsrat, Fachschaftsrat) statt. Im StuPa werden hochschulpolitische und andere Themen, die für die Studierenden relevant sind, diskutiert und demokratisch ausgehandelt. Das StuPa wählt aber z.B. auch den Vorstand des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA), berät und verabschiedet den Haushalt und besetzt weitere Ausschüsse wie unter anderem den Härtefall- und den Rechnungsprüfungsausschuss. Außerdem wählt sich das StuPa ein Präsidium aus den Reihen der Parlamentarier*innen, das dafür verantwortlich ist, dass die Sitzungen ordnungsgemäß durchgeführt werden und das Parlament den Aufgaben nachkommt, die in der Satzung des StuPas geregelt sind. Die StuPa-Sitzungen finden in der Regel während der Vorlesungszeit monatlich statt und sind hochschulöffentlich, das heißt, ihr seid alle herzlich eingeladen! Die Einladungen sowie die Protokolle werden an den StuPa-Boards in den verschiedenen Gebäuden ausgehängt. Zudem könnt ihr euch auf der Facebook Seite des Studierendenparlaments über Termine und Tagesordnungspunkte auf dem Laufenden halten.

Wenn ihr Lust habt, eure Hochschule mitzugestalten, schaut doch einfach mal vorbei und findet heraus, ob das Studierendenparlament der richtige Ort für euch ist, um aktiv zu werden!

Der Allgemeine Studierendenausschuss führt die Geschäfte der
verfassten Studierendenschaft. Er vertritt die studentischen Interessen gegenüber Hochschule und Öffentlichkeit. Außerdem werden von ihm die Beschlüsse des Studierenden-Parlaments umgesetzt.

Er organisiert unter anderem kulturelle Veranstaltungen (z.B. das Sommerfest), führt Verhandlungen mit Vertragspartnern (z.B. RMV) und setzt sich aktiv in der internen und externen Hochschulpolitik, für die Interessen der Studierenden ein. Alle Studierenden, die an der Arbeit des AStA interessiert sind, können sich jederzeit an die Mitarbeitenden im Büro des Roten Hauses wenden.

Die Fachschaftsräte vertreten in ihren Fachbereichen die Interessen der Studierenden. Vor allem geht es ihnen um die inhaltliche und organisatorische Gestaltung der Studiengänge. Hier stellen sie die Schnittstelle zur Verwaltung (Dekanate und Fachbereichsräte) da. Sie tragen die Probleme der Studierenden zusammen, schlagen Lösungswege vor und versuchen in Konfliktfällen zu vermitteln.

Jeder Fachbereich verfügt über eine eigene Fachschaft. In ihnen organisieren sich Studierende des Fachs und engagieren sich ehrenamtlich für die Studienbedingungen, z.B. bei der Gestaltung des Lehrangebots, führen Informationsveranstaltungen wie die Ersti-Einführungen und Vollversammlungen durch, veranstalten Parties, gesellige Abende und vieles mehr.

Einige Mitglieder der Fachschaft arbeiten zudem in Gremien wie im AStA, StuPa, Senat, Fachschaftsrat, Prüfungsausschuss und weiteren Ausschüssen bzw. Kommissionen mit und vertreten dort die Interessen der Studierenden. Weitere Infos zu den einzelnen Fachschaften folgen auf den nächsten Seiten.

Die Fachschaften freuen sich immer auf neue Leute, die mitarbeiten wollen. Wenn ihr also mitmachen wollt und euer Studium und das Institutsleben mitgestalten wollt, meldet euch bei eurer Fachschaft.

Gremien der akademische Selbstverwaltung

Die Hochschule verwaltet sich zum Großteil selbst. Wichtige Entscheidungen zu Forschung, Lehre und Studium werden in den zentralen und dezentralen Gremien der Uni beschlossen. Dem sind durch das Hessische Hochschulgesetz (HHG) und das Hochschulrahmengesetz (HRG) Grenzen gesetzt. Natürlich sind auch hier Studierende vertreten!

Der Senat ist das höchste Gremium der Hochschule. Er berät in Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium, die die gesamte Hochschule betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind und setzt sich aus 17 Hochschulangehörigen zusammen, davon 5 Studierende:

9 Professor*innen

5 Studierende

1 Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen

2 Administrativ-Technische Mitarbeiter*innen

Die Mitglieder des Präsidiums, die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, die Vertrauensperson der Schwerbehinderten sowie der/die Vorsitzende des Allgemeinen Studierendenausschuss und des Personalrats gehören dem Senat der Frankfurt University of Applied Sciences mit beratender Stimme an. Den Vorsitz im Senat hat der Präsident.

Das Präsidium ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht durch das Gesetz einem anderen Organ übertragen sind. Es leitet die Hochschule, fördert unter Beteiligung des Hochschulrats mit den anderen Organen, den Fachbereichen, den Mitgliedern und Angehörigen ihre zeitgerechte innere und äußere Entwicklung. Es besteht aus dem Präsidenten, der Vizepräsidentin für Studium und Lehre, dem Vizepräsidenten für wissenschaftliche Infrastruktur, Forschung sowie dem Kanzler.

Die Fachbereichsräte sind die gewählten Gremien in den Fachbereichen. Hier wird über Studiengänge, Lehrinhalte, ProfessorInnen und andere Personalfragen entschieden. Die Dekanate bestehen aus der Dekanin oder dem Dekan, der Prodekanin oder dem Prodekan und der Studiendekanin oder dem Studiendekan. Die Dekanin oder der Dekan hat den Vorsitz im Fachbereichsrat.

Die Prüfungsausschüsse organisieren die Umsetzung der Prüfungen, kümmern sich um die Raumplanung, legen die Prüfungstermine fest und sorgen dafür, dass die juristischen Rahmenbedingungen eingehalten werden.

Der Hochschulrat hat gemäß § 42 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) die Aufgabe, die Hochschule bei ihrer Entwicklung zu begleiten, die von Seiten der beruflichen Praxis an die Hochschule bestehenden Erwartungen zu artikulieren und die Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse und künstlerischer Leistungen zu fördern.

AStA
Gebäude 5, 1. Stock
+49 69 1533-3262
info@asta-fra-uas.de
asta-fra-uas.de

StuPa
Gebäude 5, 1. Stock
+49 69 1533-3262
praesidium@stupa-fra-uas.de
stupa-fra-uas.de

Fachschaft 1
Gebäude 9, Raum 10
+49 69 1533-2327
info@fachschaft1-fra-uas.de
fachschaft1-fra-uas.de

Fachschaft 2
Gebäude 8, Raum 8
+49 69 1533-2023
post@fachschaft2.de
fachschaft2.de

Fachschaft 3
Gebäude 4, Raum 104
+49 69 1533-2945
info@fachschaft3.de
fachschaft3.de

Fachschaft 4
Gebäude 2, Raum 4
+49 69 1533-2818
post@fachschaft-4.de