Erläuterung zur Härtefall-Antragstellung
Studierende, die sich in einer finanziellen- und/oder sozialen Härtesituation befinden, können einen Härtefallantrag auf Rückerstattung des Semesterticketanteils für das aktuelle und zurückliegende Semester stellen. Ausnahmen sind in begründeten Fällen möglich. Über die Erstattungsanträge entscheidet das Härtefall-Referat. Der Semesterticketbeitrag kann zurückerstattet werden, wenn dem * der Antragsteller*in aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation die Zahlung des Semesterticketbeitrages nicht zugemutet werden kann. Prinzipiell wird sich nach dem Regelbedarf der SGBII oder SGBXII gerichtet, jedoch wird jeder Fall individuell entschieden. Die Befreiung kann auch in weiteren Einzelfällen erfolgen, wenn die antragstellende Person nachweisen kann, dass die Zahlung des Semesterticketbeitrages für sie aus persönlichen Gründen eine außergewöhnliche Härte darstellt. Im Falle einer Rückerstattung wird das Semesterticket entwertet und die Berechtigung zur Nutzung des ÖPNV entfällt. Falls der * die Studierende auf das Semesterticket angewiesen ist, kann dies im Härtefallantrag beantragt werden.
Was schicke ich an das Härtefall-Referat?
Dem vollständig ausgefüllten Antragsformular sind anspruchsbegründende Unterlagen, sowie eine Kopie der Studienbescheinigung des entsprechenden Semesters beizulegen. Weitere Nachweise zur Härtesituation werden im Einzelfall von dem Härtefall-Referat nachträglich eingefordert.
Schicke die Dokumente an: ha@asta-fra-uas.de
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Kontakt (Post)
AStA Frankfurt UAS
z.Hd. Härtefall-Referat
Kleiststraße 5
60318 Frankfurt am Main
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