Semesterticketbüro

Seitenübersicht

1)   Allgemeines zum Semesterticket
2)  Deutschland – Semesterticket
3)  D-Ticket Upgrade
4)  Informationen zur Rückerstattung des Semesterticketbeitrags

1) Allgemeines zum Semesterticket

Was ist das Semesterticket?

Das Semesterticket ist deine Berechtigung mit dem öffentlichen Personennahverkehr zu fahren. Dieses wird automatisch mit den Semesterbeiträgen bei der Einschreibung oder Rückmeldung bezahlt. Mit diesem kannst du alle Regionalzüge, S-Bahnen, U-Bahnen, Straßenbahnen und Busse im gesamten Gebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) nutzen. Der Geltungsbereich ändert sich zum SoSe 24 durch das Deutschland-Semesterticket.

Das Semesterticket kostet 176,40€ im Sommersemester 2024 und ist in den Semesterbeiträgen bereits enthalten. Der umgerechnete Preis von 29,40€ pro Monat beträgt 60% des Preises des Deutschlandtickets.

Studienausweis und Studienbescheinigung gilt NICHT als Semesterticket. Das Semesterticket ist ab SoSe 24 nur in digitaler Form gültig.

Es ist nicht möglich jemanden mit der Fahrkarte mitzunehmen. Du darfst dein Semesterticket auch nicht verleihen.

Warum wird das Ticket fürs SoSe 24 an den Automaten nicht gedruckt? 

Ab dem 01.04.2024 wird das Semesterticket nicht mehr mit dem Study-Chip, sondern über eine Smartphone-App verfügbar sein. Deshalb wird nur das Ticket für das Wintersemester aufgedruckt.

Trotzdem bitte ab 01.04.24 den Study-chip validieren!

Du MUSST deinen Study-chip trotzdem ab 01.04.2024 an den Automaten validieren, damit das Datum des Sommersemesters 24 aufgedruckt wird und du dich bei Klausuren etc. ausweisen kannst.

Wann ist das Ticket gültig?

Ab SoSe 24:

    • Gültig ab 01.04.2024 zur Nutzung des ÖPNV
    • Buchbar etwa 10 Tage vorher

Gültigkeitsbereich – In welchem Gebiet kann ich mit dem Semesterticket fahren?

Die folgenden Karten zeigen das Gültigkeitsgebiet bis einschließlich WiSe 23/24 mit den wichtigsten Bahnhöfen. Unterstrichen dargestellt werden alle Grenzbahnhöfe. An diesen endet die Gültigkeit und es müssen Anschlussfahrkarten erworben werden.

Darf ich mit der ersten Klasse reisen? Nein. Du musst dafür eine Zuschlagfahrkarte beim RMV kaufen.

Informationen zu Anschlusstickets sind beim zuständigen Verkehrsverbund einzuholen.

ab SoSe 24:

Warum gibt es das Semesterticket?

„In dem Bestreben, die sozialen und wirtschaftlichen Belange der Studierenden wahrzunehmen und die Mobilität der Studierenden mit
umweltfreundlichen Verkehrsmitteln zu gewährleisten, schließen RMV und der AStA nachfolgende Vereinbarung: […]“

heißt es in der Präambel des Vertrags zwischen AStA und RMV. Der AStA hat durch die Wahl der Studierenden und seine Stellung als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Möglichkeit, einen Vertrag dieser Art abzuschließen, der Studierenden erhebliche finanzielle Vorteile bringt. Dabei zählt nicht, ob einigen kein Vorteil aus dem Geschäft ergeht, wenn dieses nur deshalb so günstig sein kann, weil eben alle Studierende das Ticket kaufen. Frei nach dem Motto:“Einer für alle – alle für einen!“. Da das Ticket von Studierenden unterschiedlich intensiv genutzt wird, zahlen alle quasi den Durchschnittspreis. Auch für diejenigen, die das Ticket nur selten benutzen, ergibt sich auch bei geringer Inanspruchnahme ein Preisvorteil gegenüber dem Kauf von Einzelfahrkarten. Zusätzlich wird das Ticket durch Ausgleichszahlungen für den Auszubildendenverkehr subventioniert, wodurch der zu zahlende Betrag noch geringer wird.

Studierendenausweis verloren oder defekt?

Melde den Verlust des Study-Chips immer und unverzüglich dem Studienbüro (studienbuero@stuport.fra-uas.de). Dort erhältst du einen neuen Study-Chip. Die Kosten betragen bei Verlust 15 € und bei einem Defekt 10 €.

Studienbüro der Frankfurt University of Applied Sciences:
https://www.frankfurt-university.de/de/studium/studienbuero/

2) Deutschland – Semesterticket 

Ab dem Sommersemester 2024 wird das Deutschland-Semesterticket für Studierende eingeführt!
10 Tage vor Semesterbeginn kann es aktiviert werden und ist ab 01.04.2024 gültig zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel.

Handy-Ticket aktivieren

Unter dem folgenden Link kann das Deutschland-Semesterticket aktiviert werden.

WICHTIG: Das Deutschland-Semesterticket wird in digitaler Form ausgegeben. Der RMV stellt es daher als Handy-Ticket zur Verfügung. Studierende sind nur befugt zu reisen, wenn sie das Handy-Ticket aktiviert haben!

Das Deutschland-Semesterticket wird digital ausgegeben. Der RMV bietet es als Handy-Ticket an. Studierende haben keine Fahrtberechtigung, wenn sie das Handy-Ticket nicht aktiviert haben!

Anleitung Handy-Ticket aktivieren

Sobald der Link zur Verfügung steht (Etwa 10 Tage vor Semesterbeginn), wird dir hier erklärt, wie du dir das Handy-Ticket einrichtest. Es wird wie das momentane Upgrade-Ticket in einer Wallet-App (Google-Wallet, Apple-Wallet) abspeicherbar sein.

Geltungsbereich 

Das Semesterticket gewährt berechtigten Studierenden die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel in Deutschland, die im Geltungsbereich des Deutschlandtickets enthalten sind. Dies umfasst hauptsächlich den gesamten Nahverkehr sowie einige wenige Fernverkehrsstrecken.

Das Semesterticket wird ab Semesterbeginn in Verbindung mit einem Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) gültig, sofern das Handy-Ticket aktiviert wurde. Der internationale Studierendenausweis (ISIC) dient ebenfalls als Lichtbildausweis.

Gültigkeitsbereich :
(bis 01.04.24)
Wo ihr uns findet?

Gebäude 5, 1. Stock
(Rotes Haus vor der Mensa)

Kontakt

  semtic@asta-fra-uas.de
+49 69 1533-3262
! Wir sind telefonisch NUR zu den Öffnungszeiten erreichbar !

AStA Frankfurt UAS
Kleiststraße 5
60318 Frankfurt am Main

Öffnungszeiten
Montag Geschlossen
Dienstag Geschlossen
Mittwoch Geschlossen
Donnerstag Geschlossen
Freitag Geschlossen
Samstag Geschlossen
Sonntag Geschlossen

Semesterticketbüro bis 22.03.24  geschlossen aufgrund Krankheit.

Per E-Mail jedoch jederzeit erreichbar !

Änderungen der Öffnungszeiten können jederzeit auftreten. Bitte am Abend vor dem geplanten Besuch nachschauen.

Individuelle Terminvereinbarung per E-Mail möglich.

3) D-Ticket Upgrade

Die Möglichkeit das RMV-Semesterticket zum Deutschlandticket aufzuwerten hier noch bis zum Ende des WiSe 23/24 möglich.

Unter folgendem Link kommen Sie direkt zum Authentifizierungs- und Bestellprozess:

Hier nochmal die wichtigsten Information und Bedingungen:

  • Berechtigt zum Erwerb/Besitz des Upgrades sind nur immatrikulierte Studierende im Besitz eines gültigen RMV-Semestertickets
  • Das Angebot ist freiwillig und ist vom Nutzer selbst zu zahlen
  • Das Upgrade kostet pro Monat:    10,07 € EUR
  • Zu Anfang ist als Zahlungsmittel nur SEPA möglich  – wir bemühen uns im Laufes des Junis weitere Zahlungsmöglichkeiten (PayPal und Kreditkarte) hinzuzufügen
  • Als Upgrade wird ein Deutschlandticket ausgegeben. Das Deutschlandticket unterliegt den allgemeinen Tarifbestimmungen und ist deutschlandweit in der 2.Klasse im Nah-und Regionalverkehr gültig.
  • Das Upgrade kann jederzeit auch noch für den laufenden Monat erworben werden
  • Das Upgrade ist nur als HandyTicket erhältlich
  • Das Upgrade wird als Abonnement mit monatlicher Kündigungsmöglichkeit angeboten

Kündigung:

Wenn jemand sein laufendes Upgrade Abo zum Ende eines Monats kündigen möchte, muss er dies ab Januar 2024 immer bis spätestens zum 10. eines Monats tun.

  • Keine Verrechnung eines laufenden Monats bei vorzeitiger Kündigung möglich
  • Bei Nicht Kündigung endet das Upgrade jeweils spätestens am Ende des jeweiligen Semesters
  • Jeweils zu Beginn eines Semesters muss das Upgrade neu erworben werden
  • Zu Kontrollzwecken ist zusätzlich das aktuelle RMV-Semesterticket und ein Lichtbildausweis mitzuführen
  • Bei Fragen zum Upgrade bitte an den jeweiligen ASTA/Hochschule wenden

Probleme?

Hier Kontaktmöglichkeiten, um mit dem Dienstleister direkt in Kontakt zu treten:

PayPal und Kreditkarte – zusätzlich zur SEPA Funktion verfügbar.

4) Information zur Rückerstattung ab SoSe 24

Die Rückerstattung des Beitrags zum RMV-Semesterticket der Semestergebühren ist in einigen Fällen möglich. Im Folgenden findest du die Auflistung der Rückerstattungsgründe. Unter jedem Punkt ist sichtbar, welche Nachweise zusätzlich zum Antrag fristgerecht eingereicht werden müssen.

Die Höhe des Beitrags zum RMV-Semesterticket lässt sich der Homepage der Frankfurt University entnehmen (Link).
https://www.frankfurt-university.de/de/studium/studienorganisation/semesterbeitrage/

1. Frist: Die Frist zum Einreichen des Rückerstattungsantrags liegt jedes Semester auf dem Datum „4 Wochen nach Vorlesungsbeginn“. 

  • Für das Sommersemester 2024 können Anträge und Nachweise bis einschließlich 13.05.2024 eingereicht werden.
  • Der Rückerstattungsantrag zum Wintersemester 23/24 war spätestens bis zum 13.11.2023 mit den benötigten Nachweisen einzureichen.

     Wichtig: Bei einer Rückerstattung wird das Handy-Ticket deaktiviert und der öffentliche Personennahverkehr kann nicht mehr genutzt werden.

2. Kein Study-Chip einreichen!: Ab dem SoSe 24 wird das Einreichen des Study-Chips nicht mehr nötig sein, da die „Entwertung“ des Deutschland-Tickets digital erfolgt. Somit können alle benötigten Unterlagen zur Rückerstattung bequem per E-Mail eingereicht werden.

3. Verbliebene Study-chips im Semesterticketbüro: Sollte der Studierendenausweis im Rahmen eines Rückerstattungsantrag der vergangenen Semester bereits abgegeben worden sein, kann dieser im AStA-Semesterticketbüro zu den Öffnungszeiten des AStA-Semesterticketbüro abgeholt werden, oder um Rückversand per Normalbrief per E-Mail gebeten werden.

4. Soziale- oder finanzielle Notsituation:  Solltest du dich in einer sozialen- oder finanziellen Notsituation befinden, und keiner der unten aufgelisteten Rückerstattungsgründe auf dich zutreffen, hast du jederzeit die Möglichkeit einen Härtefallantrag beim Häretefallausschuss des Studierendenparlaments zu stellen. Informationen hierzu findest du unter: https://asta-fra-uas.de/haertefall/

5. Exmatrikulation:
Eine Rückerstattung des Semesterticketanteils aufgrund der Exmatrikulation bzw. Rücktritt des Studiums ist beim AStA-Semesterticketbüro nicht möglich. Eine Erstattung des bereits gezahlten Semesterbeitrages ist bis Vorlesungsbeginn BEIM STUDIENBÜRO der Frankfurt UAS möglich. Bitte reiche den Antrag auf Erstattung bzw. Exmatrikulation im Studienbüro ein.

Den Antrag auf Exmatrikulation beim Studienbüro der Frankfurt UAS finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Exmatrikulation finden sich auf der Homepage der Frankfurt University of Applied Sciences:

6. Veraltete Dokumente: Aufgrund von im Umlauf befindlichen, veralteten Rückerstattungsanträgen, möchten wir darauf hinweisen, dass die Dokumente und Rückerstattungsanträge von unserer Homepage genutzt werden sollen, um über die aktuellsten Änderungen und Hinweise informiert zu sein. In Zukunft werden die aktuellen Informationen und häufig gestellten Fragen zur Rückerstattung auf den anschließenden Seiten des zum Download verfügbaren Rückerstattungsantrags zu finden sein.

7. Hinweis – Dokumente einreichen: Alle Dokumente, Nachweise und Rückerstattungsanträge können unkompliziert per E-Mail eingereicht werden.
Es können NUR PDF-Dateien per E-Mail angenommen werden! Alternativ können diese auch per Post an folgende Adresse gesendet werden:

E-Mail:
semtic@asta-fra-uas.de

Post:
AStA Frankfurt UAS
z.HD. Semesterticketbüro
Kleiststraße 5
60318 Frankfurt am Main

8. Dokument – Antrag zum Download

Anträge und Informationsblätter werden zu Beginn des SoSe 24 an das Deutschland-Semesterticket angepasst, können aber jetzt schon für den Antrag zur Rückerstattung im SoSe 24 verwendet werden:

9. Akzeptierte Rückerstattungsgründe:

Wegfall von Rückerstattungsgründen: Ab SoSe 24 ist KEINE Rückerstattung mehr möglich für Onlinestudierende, und Studis, die ein Praktikum oder die Thesis außerhalb des RMV-Gebietes absolvieren. Da das Deutschland-Semesterticket deutschlandweit gültig ist, werden diese Fälle nicht mehr vom RMV im Vertrag berücksichtigt.

Vorzulegende Nachweise :

  • ausgefüllter und vom Antragsteller*in unterschriebener Antrag (Download DE|EN)
  • Auslandssemesterbescheinigung der Frankfurt UAS.

Achtung: Der Auslandsaufenthalt muss mindestens drei Monate des Antragssemesters betragen!

Vorzulegende Nachweise :

  • ausgefüllter und vom Antragsteller*in unterschriebener Antrag (Download DE|EN)
  • Schwerbehindertenausweis und aktuelle Wertmarke (Kopie)

(Schwerbehinderung mit Anspruch auf kostenlose Beförderung nach SGB IX)

Vorzulegende Nachweise :

  • ausgefüllter und vom Antragsteller*in unterschriebener Antrag (Download DE|EN)
  • Urlaubssemesterbescheinigung der Frankfurt UAS

Doppelimmatrikulation an zwei Hochschulen.

Vorzulegende Nachweise :

  • ausgefüllter und vom Antragsteller*in unterschriebener Antrag (Download DE|EN)
  • Nachweis, dass keine Rückerstattung des Deutschland-Tickets an der zweiten Hochschule vorgenommen wurde

Vorzulegende Nachweise :

  • ausgefüllter und vom Antragsteller*in unterschriebener Antrag (Download DE|EN)
  • Landesticket-Hessen (Kopie)

Hinweis: Ein Job-Ticket ist kein Rückerstattungsgrund!

Muster Landesticket Hessen:

Vorzulegende Nachweise :

  • ausgefüllter und vom Antragsteller*in unterschriebener Antrag (Download DE|EN)
  • Ärztliches Attest, welches belegt, dass die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs mindestens 3 Monate des jeweiligen Semesters nicht möglich war

Hinweis :
Der Antrag auf Rückerstattung durch den Rückerstattungsgrund „Ärztliches Attest“ hat eine verlängerte Frist zum Einreichen. Prinzipiell ist der Antrag, sowie die Nachweise bis zur Frist des Folgesemesters einzureichen.