Semesterticketbüro
D-Ticket Upgrade
Liebe Studierende, nun ist es endlich soweit. Die Möglichkeit das RMV-Semesterticket zum Deutschlandticket aufzuwerten ist ab sofort möglich.
Unter folgendem Link kommen Sie direkt zum Authentifizierungs- und Bestellprozess:
Hier nochmal die wichtigste Information/Bedingungen:
- Berechtigt zum Erwerb/Besitz des Upgrades sind nur immatrikulierte Studierende im Besitz eines gültigen RMV-Semestertickets
- Das Angebot ist freiwillig und ist vom Nutzer selbst zu zahlen
- Das Upgrade kostet pro Monat: 10,07 € EUR
- Zu Anfang ist als Zahlungsmittel nur SEPA möglich – wir bemühen uns im Laufes des Junis weitere Zahlungsmöglichkeiten (PayPal und Kreditkarte) hinzuzufügen
- Als Upgrade wird ein Deutschlandticket ausgegeben. Das Deutschlandticket unterliegt den allgemeinen Tarifbestimmungen und ist deutschlandweit in der 2.Klasse im Nah-und Regionalverkehr gültig.
- Das Upgrade kann jederzeit auch noch für den laufenden Monat erworben werden
- Das Upgrade ist nur als HandyTicket erhältlich
- Das Upgrade wird als Abonnement mit monatlicher Kündigungsmöglichkeit angeboten
- Gekündigt werden kann jeweils bis zum letzten Tag eines jeden Monats
- Keine Verrechnung eines laufenden Monats bei vorzeitiger Kündigung möglich
- Bei Nicht Kündigung endet das Upgrade jeweils spätestens am Ende des jeweiligen Semesters
- Jeweils zu Beginn eines Semesters muss das Upgrade neu erworben werden
- Zu Kontrollzwecken ist zusätzlich das aktuelle RMV-Semesterticket und ein Lichtbildausweis mitzuführen
- Bei Fragen zum Upgrade bitte an den jeweiligen ASTA/Hochschule wenden
Viel Spaß bei der bundesweiten Nutzung der Öffis!
SEPA Zahlungsverfahren – Probleme? Hier Kontaktmöglichkeiten, um mit dem Dienstleister direkt in Kontakt zu treten:
- Servicetelefon: 06196 8012-702
- Service eMail: mobility@logpay.de
PayPal und Kreditkarte – zusätzlich zur SEPA Funktion ab sofort verfügbar.
Rückerstattung des RMV-Semesterticketbeitrags
Der Rückerstattungsantrag zum Wintersemester 23/24 ist spätestens bis zum 13.11.2023 (Rückerstattungsfrist) mit den benötigten Nachweisen und dem Study-Chip einzureichen. Alle Informationen diesbezüglich befinden sich weiter unter auf dieser Seite im Abschnitt „Information – Rückerstattung“.
Der Rückerstattungsantrag zum Sommersemester 23 war spätestens bis zum 09.05.2022 (Rückerstattungsfrist) mit den benötigten Nachweisen und dem Study-Chip möglich.
Weitere Informationen zur Rückerstattung , Study-Chip Abgabe, Study-Chip Abholung finden sich weiter unten.
Studierendenausweis/Study-Chip abholen
Sollte der Studierendenausweis/Study-Chip im Rahmen eines Rückerstattungsantrags abgegeben worden sein, kann dieser im AStA-Semesterticketbüro zu den Öffnungszeiten des AStA-Semesterticketbüro abgeholt werden.
Öffnungszeiten AStA-Semesterticketbüros: https://asta-fra-uas.de/oeffnungszeiten/
Was ist das Semesterticket?
Das Semesterticket ist deine Berechtigung mit dem öffentlichen Personennahverkehr zu fahren. Dieses ist auf den Study-Chip aufgedruckt und wird automatisch mit den Semesterbeiträgen bei der Einschreibung oder Rückmeldung bezahlt. Mit diesem kannst du alle Regionalzüge, S-Bahnen, U-Bahnen, Straßenbahnen und Busse im gesamten Gebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) nutzen.
Wann ist das Ticket gültig?
- Im Wintersemester gilt das Semesterticket ab dem 1. Oktober + einen Monat Vorlauf
- Im Sommersemester gilt das Semesterticket ab dem 1. April + einen Monat Vorlauf
Das AStA-Semesterticket ist jeweils im kompletten Semester sowie mit einem Monat Vorlauf vor Semesterbeginn gültig, also im Sommersemester frühestens vom 1. März bis 30. September und im Wintersemester frühestens vom 1. September bis 31. März. Der Gültigkeitszeitraum erstreckt sich somit immer über sieben Monate. Das AStA-Semesterticket könnt ihr daher auch schon zur Wohnungssuche oder zum Besuch von Vorkursen vor dem offiziellen Vorlesungsbeginn einsetzen.
Das Ticket ist auf dem Study-Chip abgedruckt.
Du bezahlst es am Anfang des Semesters mit der Rückmeldung.
Geltungsbereich des Semestertickets – In welchem Gebiet kann ich mit dem Semesterticket fahren?
Das Semesterticket gilt jeweils für ein ganzes Semester. Es sind beliebig viele Fahrten innerhalb des aufgedruckten Gültigkeitszeitraums gestattet. Das Ticket kann bereits mit einem Monat Vorlauf vor Semesterbeginn genutzt werden. Das bedeutet, dass man mit dem Ticket insgesamt sieben Monate fahren kann. Das Semesterticket ist in Regionalzügen, S-Bahnen, U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen im gesamten Verbundraum des RMV, sowie in den Übergangstarifgebieten zum Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) und zum Nordhessischen VerkehrsVerbund (NVV) gültig. Du kannst es nicht nur in Frankfurt nutzen, sondern durch fast ganz Hessen kreuz und quer so oft fahren, wie du willst.
Die folgenden Karten zeigen das Gültigkeitsgebiet mit den wichtigsten Bahnhöfen. Unterstrichen dargestellt werden alle Grenzbahnhöfe. An diesen endet die Gültigkeit und es müssen Anschlussfahrkarten erworben werden.
Informationen zu Anschlusstickets sind beim zuständigen Verkehrsverbund einzuholen.
Gültigkeitsbereich
Wo ihr uns findet?
Gebäude 5, 1. Stock
(Rotes Haus vor der Mensa)
Kontakt
AStA Frankfurt UAS
Kleiststraße 5
60318 Frankfurt am Main
semtic@asta-fra-uas.de
+49 69 1533-3262
(Wir sind telefonisch NUR zu den Öffnungszeiten erreichbar)
Öffnungszeiten
Änderungen der Öffnungszeiten können jederzeit auftreten. Bitte am Abend vor dem geplanten Besuch nachschauen.
Individuelle Terminvereinbarung per E-Mail möglich.
Warum gibt es das Semesterticket?
„In dem Bestreben, die sozialen und wirtschaftlichen Belange der Studierenden wahrzunehmen und die Mobilität der Studierenden mit
umweltfreundlichen Verkehrsmitteln zu gewährleisten, schließen RMV und der AStA nachfolgende Vereinbarung: […]“
heißt es in der Präambel des Vertrags zwischen AStA und RMV. Der AStA hat durch die Wahl der Studierenden und seine Stellung als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Möglichkeit, einen Vertrag dieser Art abzuschließen, der Studierenden erhebliche finanzielle Vorteile bringt. Dabei zählt nicht, ob einigen kein Vorteil aus dem Geschäft ergeht, wenn dieses nur deshalb so günstig sein kann, weil eben alle Studierende das Ticket kaufen. Frei nach dem Motto:“Einer für alle – alle für einen!“. Da das Ticket von Studierenden unterschiedlich intensiv genutzt wird, zahlen alle quasi den Durchschnittspreis. Auch für diejenigen, die das Ticket nur selten benutzen, ergibt sich auch bei geringer Inanspruchnahme ein Preisvorteil gegenüber dem Kauf von Einzelfahrkarten. Zusätzlich wird das Ticket durch Ausgleichszahlungen für den Auszubildendenverkehr subventioniert, wodurch der zu zahlende Betrag noch geringer wird.
Studierendenausweis verloren oder defekt?
Melde den Verlust des Study-Chips immer und unverzüglich dem Studienbüro (studienbuero@stuport.fra-uas.de). Dort erhältst du einen neuen Study-Chip. Die Kosten betragen bei Verlust 15 € und bei einem Defekt 10 €.
Studienbüro der Frankfurt University of Applied Sciences:
https://www.frankfurt-university.de/de/studium/studienbuero/
Exmatrikulation
Eine Rückerstattung des Semesterticketanteils aufgrund der Exmatrikulation bzw. Rücktritt des Studiums ist beim AStA-Semesterticketbüro nicht möglich.
Eine Erstattung des bereits gezahlten Semesterbeitrages ist bis Vorlesungsbeginn BEIM STUDIENBÜRO der Frankfurt UAS möglich. Bitte reiche den Antrag auf Erstattung bzw. Exmatrikulation im Studienbüro ein.
Den Antrag auf Exmatrikulation finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Exmatrikulation finden sich auf der Homepage der Frankfurt University of Applied Sciences:
Information – Rückerstattungsantrag
Die Rückerstattung des Beitrags zum RMV-Semesterticket der Semestergebühren ist in einigen Fällen möglich. Im Folgenden findest du die Auflistung der Rückerstattungsgründe. Unter jedem Punkt ist sichtbar, welche Nachweise zusätzlich zum Antrag fristgerecht eingereicht werden müssen. Der Rückerstattungsantrag zum Wintersemester 22/23 ist spätestens bis zum 14.11.2022 (Rückerstattungsfrist) mit den benötigten Nachweisen und dem Study-Chip einzureichen.
Die Höhe des Beitrags zum RMV-Semesterticket lässt sich der Homepage der Frankfurt University entnehmen (Link).
https://www.frankfurt-university.de/de/studium/studienorganisation/semesterbeitrage/
1. Hinweis – Wichtig: In Folge einer Rückerstattung kann der öffentliche Personennahverkehr für das Antragssemester nicht mehr genutzt werden. Davon abgesehen behält der Study-Chip alle anderen Funktionen bei (Bibliothek, Guthaben, etc.).
2.Hinweis – Study-Chip Einreichen: Aufgrund der momentanen Lage übernimmt der AStA das Validieren/Aufwerten der Study-Chips im Rahmen der Rückerstattungsprozedur. Der Study-Chip kann zu den Öffnungszeiten des AStA-Service-Points und AStA-Semesterticketbüros abgegeben werden. Alternativ können Dokumente/Study-Chip per Post versendet werden oder an der Poststelle der Frankfurt UAS (Geb. 2) für uns abgegeben/eingeworfen werden.
3.Hinweis – Study-Chip Abholung: Die persönliche Abholung ist nur über das AStA-Semesterticketbüro (Öffnungszeiten AStA-Semesterticketbüro) möglich. Alternativ senden wir die Studierendenausweise auf Anfrage (E-Mail) per Post als Normalbrief zurück.
4.Hinweis – Soziale- oder finanzielle Notsituation: Solltest du dich in einer sozialen- oder finanziellen Notsituation befinden, und keiner der unten aufgelisteten Rückerstattungsgründe auf dich zutreffen, hast du jederzeit die Möglichkeit einen Härtefallantrag beim Häretefallausschuss des Studierendenparlaments zu stellen. Informationen hierzu findest du unter: https://asta-fra-uas.de/haertefall/
5.Hinweis – Exmatrikulation:
Eine Rückerstattung des Semesterticketanteils aufgrund der Exmatrikulation bzw. Rücktritt des Studiums ist beim AStA-Semesterticketbüro nicht möglich. Eine Erstattung des bereits gezahlten Semesterbeitrages ist bis Vorlesungsbeginn BEIM STUDIENBÜRO der Frankfurt UAS möglich. Bitte reiche den Antrag auf Erstattung bzw. Exmatrikulation im Studienbüro ein.
Den Antrag auf Exmatrikulation beim Studienbüro der Frankfurt UAS finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Exmatrikulation finden sich auf der Homepage der Frankfurt University of Applied Sciences:
6. Hinweis – veraltete Dokumente: Aufgrund von im Umlauf befindlichen, veralteten Rückerstattungsanträgen, möchten wir darauf hinweisen, dass die Dokumente und Rückerstattungsanträge von unserer Homepage genutzt werden sollen, um über die aktuellsten Änderungen und Hinweise informiert zu sein. Die aktuellen Informationen und FAQ zur Rückerstattung befinden sich auf den Folgeseiten der PDF-Rückerstattungsantrag:
7. Hinweis – Dokumente/Study-Chip einreichen: Alle Dokumente, Nachweise und Rückerstattungsanträge können per E-Mail eingereicht werden (Es können NUR PDF-Dateien per E-Mail angenommen werden). Der Study-Chip kann zwecks Entwertung zu den Öffnungszeiten aller AStA-Referate (Service-Point; Semesterticketbüro; Shop; etc.) abgegeben werden. Bei Abgabe des Study-Chips zu den Öffnungszeiten des Semesterticketbüros kann der Study-Chip in der Regel direkt entwertet und wieder mitgenommen werden. Alle Dokumente sowie der Study-Chip können per Post an folgende Adresse gesendet werden:
AStA Frankfurt UAS
z.HD. Semesterticketbüro
Kleiststraße 5
60318 Frankfurt am Main
8. Dokument – Antrag zum Download