Semesterticketbüro

Seitenübersicht

1)   Allgemeines zum Semesterticket
2)  Deutschland – Semesterticket (Jetzt verfügbar!)
3)  Informationen zur Rückerstattung des Semesterticketbeitrags

1) Allgemeines zum Semesterticket

Was ist das Semesterticket?

Das Semesterticket ist deine Berechtigung mit dem öffentlichen Personennahverkehr zu fahren. Dieses wird automatisch mit den Semesterbeiträgen bei der Einschreibung oder Rückmeldung bezahlt. Mit diesem kannst du alle Regionalzüge, S-Bahnen, U-Bahnen, Straßenbahnen und Busse im gesamten Gebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) nutzen. Der Geltungsbereich ändert sich zum SoSe 24 durch das Deutschland-Semesterticket.

Das Semesterticket kostet 176,40€ im Sommersemester 2024 und ist in den Semesterbeiträgen bereits enthalten. Der umgerechnete Preis von 29,40€ pro Monat beträgt 60% des Preises des Deutschlandtickets.

Studienausweis und Studienbescheinigung gilt NICHT als Semesterticket. Das Semesterticket ist ab SoSe 24 nur in digitaler Form gültig.

Es ist nicht möglich jemanden mit der Fahrkarte mitzunehmen. Du darfst dein Semesterticket auch nicht verleihen.

Warum wird das Ticket fürs SoSe 24 an den Automaten nicht gedruckt? 

Ab dem 01.04.2024 wird das Semesterticket nicht mehr mit dem Study-Chip, sondern über eine Smartphone-App verfügbar sein. Deshalb wird nur das Ticket für das Wintersemester aufgedruckt.

Trotzdem bitte ab 01.04.24 den Study-chip validieren!

Du MUSST deinen Study-chip trotzdem ab 01.04.2024 an den Automaten validieren, damit das Datum des Sommersemesters 24 aufgedruckt wird und du dich bei Klausuren etc. ausweisen kannst.

Wann ist das Ticket gültig?

Ab SoSe 24:

    • Gültig ab 01.04.2024 zur Nutzung des ÖPNV

Warum gibt es das Semesterticket?

„In dem Bestreben, die sozialen und wirtschaftlichen Belange der Studierenden wahrzunehmen und die Mobilität der Studierenden mit
umweltfreundlichen Verkehrsmitteln zu gewährleisten, schließen RMV und der AStA nachfolgende Vereinbarung: […]“

heißt es in der Präambel des Vertrags zwischen AStA und RMV. Der AStA hat durch die Wahl der Studierenden und seine Stellung als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Möglichkeit, einen Vertrag dieser Art abzuschließen, der Studierenden erhebliche finanzielle Vorteile bringt. Dabei zählt nicht, ob einigen kein Vorteil aus dem Geschäft ergeht, wenn dieses nur deshalb so günstig sein kann, weil eben alle Studierende das Ticket kaufen. Frei nach dem Motto:“Einer für alle – alle für einen!“. Da das Ticket von Studierenden unterschiedlich intensiv genutzt wird, zahlen alle quasi den Durchschnittspreis. Auch für diejenigen, die das Ticket nur selten benutzen, ergibt sich auch bei geringer Inanspruchnahme ein Preisvorteil gegenüber dem Kauf von Einzelfahrkarten. Zusätzlich wird das Ticket durch Ausgleichszahlungen für den Auszubildendenverkehr subventioniert, wodurch der zu zahlende Betrag noch geringer wird.

Studierendenausweis verloren oder defekt?

Melde den Verlust des Study-Chips immer und unverzüglich dem Studienbüro (studienbuero@stuport.fra-uas.de). Dort erhältst du einen neuen Study-Chip. Die Kosten betragen bei Verlust 15 € und bei einem Defekt 10 €.

Studienbüro der Frankfurt University of Applied Sciences:
https://www.frankfurt-university.de/de/studium/studienbuero/

2) Deutschland – Semesterticket 

Jetzt verfügbar !

Ab dem Sommersemester 2024 wird das Deutschland-Semesterticket für Studierende eingeführt!

Allgemeine Infos

  • Das digitale Deutschland-Semesterticket gilt für das gesamte Semester und ist jedes Semester zu erneuern.
  • Dieses ist nur gültig in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Perso). 
  • Studierende sind nur befugt zu reisen, wenn sie das Handy-Ticket aktiviert haben!
  • Es ist bundesweit in den Verkehrsmitteln der teilnehmenden Verkehrsunternehmen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) und des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) gültig.
  • Das Deutschlandticket wurden bereits über die Semestergebühren bezahlt. Es fallen somit keine weiteren Kosten an.
  • Solltet ihr kein Handy besitzen oder der Bezug eines Handy-Tickets wirklich unmöglich sein, gibt es einen manuellen Prozess zur Ausgabe einer Chipkarte. Sollte dies bei dir der Fall sein, kontaktiere uns bitte per Mail.

Handy-Ticket aktivieren

Unter dem folgenden Link kann das Deutschland-Semesterticket aktiviert werden:

Anleitung Handy-Ticket aktivieren

  • Link aufrufen
  • Anmeldung mit dem CampusIT (CIT) Account.
  • Klick auf das Ticket
  • Hinzufügen zur Apple- oder Google-Wallet (oder anderen Smartphone-Wallet Apps). Man kann sich allerdings auch ein Lesezeichen zum Ticket-Portal einrichten, wenn keine Wallet verfügbar ist und das Ticket bei der Fahrkartenkontrolle somit aufrufen.

Geltungsbereich 

Das Semesterticket gewährt berechtigten Studierenden die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel in Deutschland, die im Geltungsbereich des Deutschlandtickets enthalten sind. Dies umfasst hauptsächlich den gesamten Nahverkehr sowie einige wenige Fernverkehrsstrecken.

Probleme?

Bei technischen Problemen kann der AStA nicht weiterhelfen, daher bitten wir euch euch an den Dienstleister „Digital H“ zu wenden:   

support@ride-ticketing.de

Bei generellen Fragen könnt Ihr gerne weiterhin das AStA-Semesterticketbüro kontaktieren.

Wo ihr uns findet?

Gebäude 5, 1. Stock
(Rotes Haus vor der Mensa)

Kontakt

  semtic@asta-fra-uas.de
+49 69 1533-3262
! Wir sind telefonisch NUR zu den Öffnungszeiten erreichbar !

AStA Frankfurt UAS
Kleiststraße 5
60318 Frankfurt am Main

Öffnungszeiten
Montag Geschlossen
Dienstag Geschlossen
Mittwoch Geschlossen
Donnerstag Geschlossen
Freitag Geschlossen
Samstag Geschlossen
Sonntag Geschlossen

Semesterticketbüro bis auf Weiters geschlossen aufgrund Krankheit.

Per E-Mail jedoch jederzeit erreichbar !

Individuelle Terminvereinbarung per E-Mail möglich.

3) Information zur Rückerstattung ab SoSe 24

Die Rückerstattung des Beitrags zum RMV-Semesterticket der Semestergebühren ist in einigen Fällen möglich. Im Folgenden findest du die Auflistung der Rückerstattungsgründe. Unter jedem Punkt ist sichtbar, welche Nachweise zusätzlich zum Antrag fristgerecht eingereicht werden müssen.

Die Höhe des Beitrags zum RMV-Semesterticket lässt sich der Homepage der Frankfurt University entnehmen (Link).
https://www.frankfurt-university.de/de/studium/studienorganisation/semesterbeitrage/

1. Frist: Die Frist zum Einreichen des Rückerstattungsantrags liegt jedes Semester auf dem Datum „4 Wochen nach Vorlesungsbeginn“. 

  • Für das Sommersemester 2024 können Anträge und Nachweise bis einschließlich 13.05.2024 eingereicht werden.
  • Der Rückerstattungsantrag zum Wintersemester 23/24 war spätestens bis zum 13.11.2023 mit den benötigten Nachweisen einzureichen.

     Wichtig: Bei einer Rückerstattung wird das Handy-Ticket deaktiviert und der öffentliche Personennahverkehr kann nicht mehr genutzt werden.

2. Kein Study-Chip einreichen!: Ab dem SoSe 24 wird das Einreichen des Study-Chips nicht mehr nötig sein, da die „Entwertung“ des Deutschland-Tickets digital erfolgt. Somit können alle benötigten Unterlagen zur Rückerstattung bequem per E-Mail eingereicht werden.

3. Verbliebene Study-chips im Semesterticketbüro: Sollte der Studierendenausweis im Rahmen eines Rückerstattungsantrag der vergangenen Semester bereits abgegeben worden sein, kann dieser im AStA-Semesterticketbüro zu den Öffnungszeiten des AStA-Semesterticketbüro abgeholt werden, oder um Rückversand per Normalbrief per E-Mail gebeten werden.

4. Soziale- oder finanzielle Notsituation:  Solltest du dich in einer sozialen- oder finanziellen Notsituation befinden, und keiner der unten aufgelisteten Rückerstattungsgründe auf dich zutreffen, hast du jederzeit die Möglichkeit einen Härtefallantrag beim Häretefallausschuss des Studierendenparlaments zu stellen. Informationen hierzu findest du unter: https://asta-fra-uas.de/haertefall/

5. Exmatrikulation:
Eine Rückerstattung des Semesterticketanteils aufgrund der Exmatrikulation bzw. Rücktritt des Studiums ist beim AStA-Semesterticketbüro nicht möglich. Eine Erstattung des bereits gezahlten Semesterbeitrages ist bis Vorlesungsbeginn BEIM STUDIENBÜRO der Frankfurt UAS möglich. Bitte reiche den Antrag auf Erstattung bzw. Exmatrikulation im Studienbüro ein.

Den Antrag auf Exmatrikulation beim Studienbüro der Frankfurt UAS finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Exmatrikulation finden sich auf der Homepage der Frankfurt University of Applied Sciences:

6. Veraltete Dokumente: Aufgrund von im Umlauf befindlichen, veralteten Rückerstattungsanträgen, möchten wir darauf hinweisen, dass die Dokumente und Rückerstattungsanträge von unserer Homepage genutzt werden sollen, um über die aktuellsten Änderungen und Hinweise informiert zu sein. In Zukunft werden die aktuellen Informationen und häufig gestellten Fragen zur Rückerstattung auf den anschließenden Seiten des zum Download verfügbaren Rückerstattungsantrags zu finden sein.

7. Hinweis - Dokumente einreichen: Alle Dokumente, Nachweise und Rückerstattungsanträge können unkompliziert per E-Mail eingereicht werden.
Es können NUR PDF-Dateien per E-Mail angenommen werden! Alternativ können diese auch per Post an folgende Adresse gesendet werden:

E-Mail:
semtic@asta-fra-uas.de

Post:
AStA Frankfurt UAS
z.HD. Semesterticketbüro
Kleiststraße 5
60318 Frankfurt am Main

8. Dokument - Antrag zum Download

Anträge und Informationsblätter werden zu Beginn des SoSe 24 an das Deutschland-Semesterticket angepasst, können aber jetzt schon für den Antrag zur Rückerstattung im SoSe 24 verwendet werden:

9. Akzeptierte Rückerstattungsgründe:

Wegfall von Rückerstattungsgründen: Ab SoSe 24 ist KEINE Rückerstattung mehr möglich für Onlinestudierende, und Studis, die ein Praktikum oder die Thesis außerhalb des RMV-Gebietes absolvieren. Da das Deutschland-Semesterticket deutschlandweit gültig ist, werden diese Fälle nicht mehr vom RMV im Vertrag berücksichtigt.

Vorzulegende Nachweise :

  • ausgefüllter und vom Antragsteller*in unterschriebener Antrag (Download DE|EN)
  • Auslandssemesterbescheinigung der Frankfurt UAS.

Achtung: Der Auslandsaufenthalt muss mindestens drei Monate des Antragssemesters betragen!

Vorzulegende Nachweise :

  • ausgefüllter und vom Antragsteller*in unterschriebener Antrag (Download DE|EN)
  • Schwerbehindertenausweis und aktuelle Wertmarke (Kopie)

(Schwerbehinderung mit Anspruch auf kostenlose Beförderung nach SGB IX)

Vorzulegende Nachweise :

  • ausgefüllter und vom Antragsteller*in unterschriebener Antrag (Download DE|EN)
  • Urlaubssemesterbescheinigung der Frankfurt UAS

Doppelimmatrikulation an zwei Hochschulen.

Vorzulegende Nachweise :

  • ausgefüllter und vom Antragsteller*in unterschriebener Antrag (Download DE|EN)
  • Nachweis, dass keine Rückerstattung des Deutschland-Tickets an der zweiten Hochschule vorgenommen wurde

Vorzulegende Nachweise :

  • ausgefüllter und vom Antragsteller*in unterschriebener Antrag (Download DE|EN)
  • Landesticket-Hessen (Kopie)

Hinweis: Ein Job-Ticket ist kein Rückerstattungsgrund!

Muster Landesticket Hessen:

Vorzulegende Nachweise :

  • ausgefüllter und vom Antragsteller*in unterschriebener Antrag (Download DE|EN)
  • Ärztliches Attest, welches belegt, dass die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs mindestens 3 Monate des jeweiligen Semesters nicht möglich war

Hinweis :
Der Antrag auf Rückerstattung durch den Rückerstattungsgrund "Ärztliches Attest" hat eine verlängerte Frist zum Einreichen. Prinzipiell ist der Antrag, sowie die Nachweise bis zur Frist des Folgesemesters einzureichen.